Labor Pachmann AGB

I. I. Allgemeine Informationen

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Labor Dr. Pachmann, Bayreuth und den Kunden richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]. Abweichende Bedingungen des Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Labor Dr. Pachmann hätte ihrer Einbeziehung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte.

Die Angebote von Labor Dr. Pachmann sind stets freibleibend.

Gegenstand der von Labor Dr. Pachmann abgegebenen Angebote sind insbesondere Waren, Dienst- und Werkleistungen eines Unternehmens, die Labor Dr. Pachmann in der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Immunologie für seine Kunden, insbesondere biotechnische und pharmazeutische Unternehmen, erbringt.

Diese AGB gelten mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme der Ware, des gemieteten Raumes, der Arbeiten oder der Dienstleistung.

II. Abschluss des Vertrages

Mit der Bestellung von Waren, Bau- oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellten Dienstleistungen oder Bauleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. An diese Erklärung ist der Kunde 30 Tage gebunden. Labor Dr. Pachmann ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch, durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung an den Kunden erklärt werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Labor Dr. Pachmann. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Falschbelieferung nicht von Labor Dr. Pachmann zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern von Labor Dr. Pachmann. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, soweit diese bereits erbracht wurde.

Als Beschaffenheit der Ware oder des Werkes bzw. der Dienstleistung gilt grundsätzlich nur die von Labor Dr. Pachmann verwendete Beschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Labor Dr. Pachmann stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Maße und Farbe. Daraus können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Labor Dr. Pachmann behält sich technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor.

Der Kunde wird Labor Dr. Pachmann nach besten Kräften bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere notwendige Daten und Zugänge unentgeltlich zur Verfügung stellen sowie Anfragen und Entwürfe von Labor Dr. Pachmann zeitnah prüfen und freigeben.

Labor Dr. Pachmann gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde stellt Labor Dr. Pachmann alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

III. Lieferfrist und Lieferverpflichtung

Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist die von Labor Dr. Pachmann schriftlich oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung maßgebend. Teilleistungen und Teillieferungen durch Labor Dr. Pachmann sind zulässig. Änderungen hinsichtlich Art, Zeit und/oder Umfang der Leistung müssen schriftlich vereinbart werden.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Verpflichtung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Verpflichtung um die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskonflikte in den Betrieben der Parteien oder in einem fremden Betrieb gleich. Ist dem Lieferanten aufgrund der Art des Hindernisses die Erbringung der Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zuzumuten, so ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. .

Labor Dr. Pachmann ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter oder Unterauftragnehmer zu bedienen. .

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Labor Dr. Pachmann auch berechtigt, die Leistung vor dem angegebenen Liefertermin zu erbringen. Darüber hinaus kann Labor Dr. Pachmann, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch bis zu zwei Wochen nach dem angegebenen Liefertermin leisten, ohne dass dies als Verzug gilt. .

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, Labor Dr. Pachmann mit der Ausführung der Leistung begonnen hat oder das betreffende Produkt zur Verfügung gestellt hat oder die Mitteilung der Leistungsbereitschaft dem Kunden zugegangen ist. Nachträgliche Änderungen des Vertrages verlängern die Lieferfristen angemessen. .

Bei Verträgen, deren Leistung aus mehreren Lieferungen/Leistungen besteht, hat die Nichterfüllung oder mangelhafte oder verspätete Erfüllung einzelner Lieferungen/Leistungen keinen Einfluss auf andere Leistungen/Lieferungen des Vertrages. .

Zahlungsverzug, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abgabe der Vermögensauskunft nach § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen Labor Dr. Pachmann, Lieferungen und Leistungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Zugleich ist Labor Dr. Pachmann berechtigt, noch nicht fällige Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen. .

Labor Dr. Pachmann haftet nicht für Leistungsverzögerungen, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden beruhen. .

Soweit keine anderen gesetzlichen Vorschriften bestehen und die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der Kunde verpflichtet, alle Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr- und Zollvorschriften zu beachten und die damit verbundenen Kosten zu tragen. .

Technische Spezifikationen, Aufbau, Montage, Umwelt- oder sonstige Prüfungen oder Zertifizierungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nicht im Lieferumfang enthalten.

IV. Versand, Gefahrenübergang

Die Wahl der Verpackung, des Versandweges und des Transportmittels bleibt Labor Dr. Pachmann überlassen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 7.500 € (netto) trägt Labor Dr. Pachmann grundsätzlich die Versandkosten, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe bzw. Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Schuldet Labor Dr. Pachmann einen bestimmten Erfolg, d.h. individualisierbare Arbeiten (z.B. Entwicklung eines Prototyps), so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, sofern das Werkprodukt im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Liegen wesentliche Abweichungen vor, wird Labor Dr. Pachmann diese innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Bezahlung oder Nutzung des Werkes als erfolgt.

Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Transportrisiken werden nur auf besonderen Wunsch gegen Berechnung der Kosten übernommen.

Nicht im Lieferumfang enthalten sind technische Spezifikationen, Montage, Installation, Schutzrechte aller Art, Umwelt- oder sonstige Prüfungen und Zertifizierungen, die über die Labor Dr. Pachmann -Standardprüfungen hinausgehen, sowie die beigefügten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen, die Labor Dr. Pachmann in diesen Bereichen nach Absprache mit dem Kunden erbringt, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

V. Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen

Alle vertraglichen Zahlungsverpflichtungen sind ausschließlich in Euro zu leisten.

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk und/oder Auslieferungslager. Fracht, Verpackung, Einfuhrkosten, Zoll und sonstige Nebenkosten gehen zulasten des Kunden.

Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Labor Dr. Pachmann nimmt keine Wechsel oder andere ungewöhnliche Zahlungsmittel an.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder sonstiger Rechte bleibt vorbehalten.

Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht verzinst.

Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Labor Dr. Pachmann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Termin angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann Labor Dr. Pachmann auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Bei einseitigen Änderungs- oder Stornierungswünschen von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Kunden und/oder wenn sich die Anforderungen an die Leistungserbringung ändern, hat der Kunde Labor Dr. Pachmann alle dadurch entstehenden Kosten zu erstatten; darüber hinaus ist Labor Dr. Pachmann von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, soweit der Kunde dafür haftet.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Beim Ausgleich von Rechnungen muss der Kunde seine Kundennummer und die Rechnungsnummer angeben. Verzögerungen oder Fehlbuchungen, die durch die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen, gehen zulasten des Kunden.

VI. Rückgaben

Rücksendungen von nicht mangelhafter Ware sind nur im Rahmen eines gesetzlichen Widerrufsrechts möglich, sofern dies nicht im Einzelfall ausgeschlossen ist (insbesondere gemäß Ziffer VI, Nr. 3 dieses Vertrages).

Hat der Kunde falsch bestellt und besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, kann Labor Dr. Pachmann die Ware im Einzelfall aus Kulanzgründen zurücknehmen. Dies gilt nur bei individueller Vereinbarung und wenn der Kunde seinen Irrtum innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Ware mitteilt.

Bei Sonderanfertigungen und speziell für den Kunden hergestellten Waren sowie bei In-vitro-Diagnostika (IVD) und empfindlichen Reagenzien akzeptiert Labor Dr. Pachmann in keinem Fall Rücksendungen.

VII. Ansprüche wegen Mängeln

Labor Dr. Pachmann erbringt die Leistungen sach- und fachgerecht und in Übereinstimmung mit den Einzelaufträgen.

Labor Dr. Pachmann übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Leistung nur insoweit, als dies ausdrücklich vereinbart ist.

Soweit Labor Dr. Pachmann Leistungen nach dem Kaufvertrag erbringt und die gelieferte Sache mangelhaft ist, wird Labor Dr. Pachmann innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel beseitigen oder mangelfreie Sachen liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in Ziffer VIII zu. Das Rücktrittsrecht ist jedoch auf den Liefergegenstand beschränkt.

Soweit Labor Dr. Pachmann im Rahmen eines Vertrages Leistungen zur Erbringung eines bestimmten Ergebnisses erbringt, sind diese Leistungen abnahmepflichtig. Sind diese Leistungen mangelhaft, wird Labor Dr. Pachmann innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel beseitigen oder neue Werke schaffen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in Ziffer VIII zu. Das Rücktrittsrecht ist jedoch auf die jeweiligen Einzelleistungen beschränkt.

Soweit Labor Dr. Pachmann Mietvertragsleistungen erbringt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Mietgegenstände soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.

Soweit Labor Dr. Pachmann Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages erbringt, schuldet Labor Dr. Pachmann keinen bestimmten Erfolg. Labor Dr. Pachmann wird diese Leistungen jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen und sich bemühen, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.

Der Kunde haftet gegenüber Labor Dr. Pachmann für die Freiheit von Schutzrechten Dritter an den im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Daten und Materialien. Er stellt Labor Dr. Pachmann von allen Ansprüchen Dritter frei und hat Labor Dr. Pachmann jeden Schaden zu ersetzen, der aus einer Verletzung dieser Pflicht resultiert.

Treten Defekte an radioaktiven, mikrobiologischen oder sonstigen kontaminierten Produkten auf, muss die Rückgabe vorher mit Labor Dr. Pachmann abgestimmt werden, um die entsprechenden Kennzeichnungs- und Entsorgungspflichten zu beachten.

VIII. Haftung

Labor Dr. Pachmann haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur im Falle von Absicht, Grobe Fahrlässigkeit des Labor Dr. Pachmann, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, Schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Mängel, die von Labor Dr. Pachmann vorsätzlich verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit Labor Dr. Pachmann garantiert hat, Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten haftet Labor Dr. Pachmann auch bei grober und leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch für Folgeschäden.

Für unverschuldete Irrtümer und Druck- oder Übertragungsfehler, die Labor Dr. Pachmann zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung geltend machen.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Begrenzung

Alle Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Ziffer VIII Nr. 1 gelten jedoch die gesetzlichen Fristen.

X. Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen

Labor Dr. Pachmann stehen die Rechte, insbesondere die Urheberrechte an den von Labor Dr. Pachmann in Erfüllung des Auftrages erstellten Arbeitsergebnissen zu. Dazu gehören auch die Objekt- und Quellcodes sowie alle dazugehörigen Unterlagen in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand. Sollte sich ein Schutzrecht am Sitz des Kunden manifestieren, ist dieser verpflichtet, Labor Dr. Pachmann unentgeltlich ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten und entstehenden Nutzungsarten einzuräumen.

Labor Dr. Pachmann räumt dem Kunden die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer des jeweiligen Vertrages ein. Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit Zustimmung von Labor Dr. Pachmann und nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung möglich. An dem verwendeten Know-how sowie an den Methoden und Verfahren von Labor Dr. Pachmann werden keine Rechte eingeräumt.

Bei Software, Internetdiensten und Multimediaproduktionen ist die Überlassung von Quellcodes sowie offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Die Überlassung bedarf eines gesonderten Vertrages.

XI. Eigentumsrechte

Der Kunde garantiert, dass er über alle Rechte an den überlassenen Daten und Materialien verfügt, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind. Der Kunde stellt Labor Dr. Pachmann von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Durchführung des Auftrags entstehen. Ferner ist Labor Dr. Pachmann von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen.

Entwürfe und Vorschläge von Labor Dr. Pachmann sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

XII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Labor Dr. Pachmann das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Labor Dr. Pachmann unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von Labor Dr. Pachmann stehenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Labor Dr. Pachmann berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Labor Dr. Pachmann diese Rechte nur geltend machen, wenn Labor Dr. Pachmann dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Labor Dr. Pachmann als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Labor Dr. Pachmann Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für das entstehende Erzeugnis gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Die aus der Weiterveräußerung der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt oder in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer XII Abs. 4 a) zur Sicherung an Labor Dr. Pachmann ab. Labor Dr. Pachmann nimmt die Abtretung an. Die unter Ziff. XII Abs. 2 genannten Verpflichtungen des Kunden gelten auch hinsichtlich der abgetretenen Forderungen.

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Labor Dr. Pachmann berechtigt. Labor Dr. Pachmann verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Labor Dr. Pachmann nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann Labor Dr. Pachmann verlangen, dass der Kunde Labor Dr. Pachmann die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Labor Dr. Pachmann um mehr als 10 %, so wird Labor Dr. Pachmann auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

XIII. Formular

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Labor Dr. Pachmann nicht berechtigt, ohne besondere Vollmacht abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Diese mündlichen Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die Übermittlung per Telekommunikation, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.

XIV. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Kunde verpflichtet sich, über Inhalt und Umfang der durch die Zusammenarbeit erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Auftrages zu verwenden. Dies gilt auch für Inhalt, Struktur und Höhe von Zahlungsvereinbarungen.
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